Mit der Kennzeichnung von Werbung auf Blogs, YouTube, Instagram und Co. ist es wie mit medizinischer Beratung im Internet. 4 Experten, 5 Meinungen. Seit Jahren werden sich die Köpfe heiß geredet, die ein oder andere Sau wird durchs Dorf getrieben und keiner weiß so wirklich was Sache ist. Noch komplizierter wird es, weil zwischen "Bewegt-Bildern" (YouTube) und "Stand-Bildern" (Blog) unterschieden wird. Ich beziehe mich - da ich selber einer bin - auf die Richtlinien für Blogger. Dieser Text ist keine juristische Beratung und kratzt sicherlich nur an der Oberfläche. Er ist bei weitem auch nicht vollständig. Aber er ist ein Versuch.
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